Abiturprüfung
Grundlagen
Um die Vergleichbarkeit der in der gymnasialen Oberstufe erworbenen Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife zu sichern und eine Vereinheitlichung der Maßstäbe für ihre Zuerkennung zu erreichen, hat die Kultusministerkonferenz zwei
Vereinbarungen
geschlossen.
Zur Gewährleistung von Transparenz, Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit der Prüfungsverfahren in der Abiturprüfung hat die Kultusministerkonferenz Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA) festgelegt.
Zur Gewährleistung von Transparenz, Vergleichbarkeit und Einheitlichkeit der Prüfungsverfahren in der Abiturprüfung hat die Kultusministerkonferenz Einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA) festgelegt.
Prüfungsfächer
Die bayerischen Abiturientinnen und Abiturienten legen die Abiturprüfung am Ende der Oberstufe in fünf Fächern ab:
- Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache
- ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld: Religionslehre (bzw. Ethik), Geschichte und Sozialkunde, Geschichte, Geographie oder Wirtschaft und Recht
- ein weiteres Fach nach Wahl: Naturwissenschaft, Informatik, Kunst, Musik, Sport, weitere Fremdsprache (die Wahl eines zweiten gesellschaftswissenschaftlichen Faches ist nicht möglich).
Informationen zum doppelten Abiturjahrgang 2011
Muster für die schriftlichen Abiturprüfungen ab 2011
Hinweise und Beispielaufgaben der verschiedenen Fächer für die schriftlcihen Abiturprüfungen der neuen Oberstufe ab dem Jahr 2010 erhalten Sie hier:
Sonderkontaktbrief zur Abiturprüfung im achtjährigen Gymnasium (ab 2011)
Im Februar 2010 ging den Schulen für jedes einzelne Fach ein Sonderkontaktbrief des ISB zur Abiturprüfung im achtjährigen Gymnasium zu, in dem Hinweise zu den Muster-Abituraufgaben und auf zusätzliche Übungsmaterialien für die einzelnen Fächer zu finden sind. Die Kontaktbriefe für jedes einzelne Fach können unter
www.isb.bayern.de
(Gymnasium > Fächer > [Fach] > Materialien) heruntergeladen werden.
Nachteilsausgleich für hörgeschädigte, körperbehinderte und sehgeschädigte Kinder
